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Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 19:27
von dpolg
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Herausgeber:
Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG) – DPolG Bundespolizeigewerkschaft

Beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Vereinsregister) am 09.12.2011 unter dem Aktenzeichen VR 31076 B als „DPolG Bundespolizeigewerkschaft e.V.“ eingetragen.

Bundesgeschäftsstelle Berlin

Seelower Straße 7
10439 Berlin
Tel.: 030 / 44678721, Fax: 030 / 44714320

EMail: post.berlin@dpolg-bpolg.de

Geschäftsstelle Lübeck
Am Flugplatz 4, Geb. 9
23560 Lübeck
Tel.: 0451 / 5040155, Fax: 0451 / 5040154

E-Mail: post.luebeck@dpolg-bpolg.de

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4. Datenschutz und Datensicherheit

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Verfahrensverzeichnis gem. § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG
Angaben zur verantwortlichen Stelle (§ 4e Satz 1 Nr. 1-3 BDSG)

Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG) –
Bundespolizeigewerkschaft

1. Leiter der verantwortlichen Stelle und der Datenverarbeitung

Vorsitzender: Heiko Teggatz

2. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Bundesgeschäftsstelle Berlin
Seelower Straße 7
10439 Berlin
Tel.: 030 / 44678721,
Fax: 030 / 44714320

EMail: post.berlin@dpolg-bpolg.de

3. Angaben zu den Verfahren automatisierter Verarbeitung (§ 4e Satz 1 Nr. 4-8 BDSG)

Gem. Satzung ist die DPolG Bundespolizeigewerkschaft die gewerkschaftliche Organisation für die Bundespolizei und anderer Sicherheitsorgane des Bundes.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft vertritt und fördert die beruflichen,rechtlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder.

Die Rechte der Mitglieder ergeben sich aus § 6 der Satzung
(1)Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft gewährt ihren Mitgliedern:
a) Rechtsschutz und Rechtsberatung in Streitfällen, die sich aus dem Beamten-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis ergeben,
b) Sozialleistungen und Versicherungsleistungen nach Maßgabe der vom Bundeshauptvorstand aufgestellten Richtlinien und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer,
c) Informationen durch die Gewerkschaftsmedien,
d) Streikgeld bei Arbeitskämpfen nach den Richtlinien der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB und des dbb beamtenbund und tarifunion.
(2) Die Mitglieder können die Leistungen und Einrichtungen der DeutschenPolizeigewerkschaft im DBB und des dbb beamtenbund und tarifunion in Anspruch nehmen.

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung

Abgeleitet aus der Satzung der Gewerkschaft ist der Hauptzweck die Betreuung und Unterstützung der Gewerkschaftmitglieder sowie die Gewährung ihrer Rechte gem. § 6 der Satzung.
Nebenzwecke sind die Personal-, und Mitgliederverwaltung.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Die betroffenen Personengruppen ergeben sich aus der Zweckbestimmung (Nr. 4). Es handelt sich um folgende Datenkategorien (bei allen können IT-Nutzungsdaten anfallen):

PersonengruppenDaten/ Datenkategorien
– Mitarbeiter der DPolG Bundespolizeigewerkschaft: Planungs-, Vertragsstamm- und -abrechnungsdaten von Bewerbern/Mitarbeitern/Rentner/möglichen Anspruchsberechtigten/ Praktikanten
– Mitglieder der DPolG Bundespolizeigewerkschaft: Adress-, Vertrags-, Zahlungs-, Steuerungsdaten
– Vertragspartner der DPolG Bundespolizeigewerkschaft: Vertragsstamm- und –abrechnungsdaten, Steuerungsdaten
– Interessentenbetreuungsverfahren: Adressdaten, Produktinteresse

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt
werden können

öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschrifteninterne Stellen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Stellen der gewerkschaftlichen Dachorganisationen bei Bedarf, dies sind die DPolG Bund, der dbb beamtenbund und tarifunion, die dbb akademieDienstleister (§ 11 BDSG)externe Stellen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen.
Sofern Daten hiervon nicht betroffen sind, werden sie unverzüglich gelöscht, nachdem die unter 4. genannten Zwecke entfallen sind.

8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist Mitglied in der Europäischen Polizei Union (epu) sowie über die DPolG Bund in der Eurofedop, sowie über den dbb in der CESI.

Zweck:
Gewerkschaftliche Tätigkeit von Funktionären und Mitgliedern der DPolG Bundespolizeigewerkschaft in den genannten internationalen Organisationen
Daten/ Datenkategorien:
Adress-, Vertrags-, Zahlungs-, Steuerungsdaten
Länder:
Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie des Europarates

9. Die allgemeine Beschreibung der Vorkehrung und Maßnahmen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft zum Datenschutz und zur Datensicherheit.

– Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen in Berlin und Lübeck, sowie die Funktionäre der DPolG Bundespolizeigewerkschaft sind verpflichtet die Regelungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu beachten, dazu sind diese zu schulen.
– Die Geschäftsstellen sind so zu sichern, dass Unbefugten die Einsichtnahme in Akten mit personenbezogenen Daten sowie in Computer nicht ermöglicht wird. Bei Abwesenheit sind Räume und Fenster zu verschließen.
– Akten, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind so aufzubewahren, dass eine Einsichtnahme durch unbefugte Dritte nicht möglich ist. Sie sind grundsätzlich in verschlossenen Schränken aufzubewahren, die Schlüssel sind gesichert zu verwahren.
– Dies gilt auch für Vorgänge, die in der laufenden Bearbeitung sind (Clear-Desk-Anweisung).
– Arbeits – PC‘s sind zu sichern und mit Passwörtern zu versehen, welche mindestens achtstellig sind, davon müssen mindestens ein Zeichen sowie zwei Zahlen vorhanden sein. PC sind mit Firewall sowie Virenscannern zu versehen und unterliegen der Aufsicht und der Verantwortung eines Systemadministrators.
– Bei Akten, die einem besonders schutzwürdigen Interesse unterliegen, entscheidet die jeweilige Organisationseinheit über die darüber hinaus erforderliche Form der Aufbewahrung.
– Für die Vernichtung von Papierabfällen mit personenbezogenen Daten sind Schredder vorzusehen.
– Beim Versenden von personenbezogenen Daten auf Listen per mail, sind diese zu sichern und mit Passwörtern zu versehen.
– Reinigungspersonal ist zu beaufsichtigen.
– Besuchern der Geschäftsstellen darf keine Einsicht in personenbezogene Daten ermöglicht werden.
– Bei einer Auskunftserteilung bzw. Datenübermittlung ist die Identität der bzw. des Ersuchenden zu prüfen und zu dokumentieren.

Heiko Teggatz
Vorsitzender

Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.