Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit Härtefallanträgen aus, aus sozialen Gründen. Also wenn die Voraussetzungen passen und ich einen Antrag einreiche: Wie lange dauert die vollständige Bearbeitung und wer entscheidet letztendlich über meinen Antrag?
Vielleicht gibt es welche unter euch, die einen solchen Prozess durchlaufen haben?
Vielen Dank schonmal für eure Mühe.
Gruß Ewald
Härtefallantrag aus sozialen Gründen
Härtefallantrag aus sozialen Gründen
Zuletzt geändert von RicoFRA am Di 9. Aug 2022, 19:41, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: verschoben
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Re: Härtefallantrag aus sozialen Gründen
Hallo Ewald.
Ich hatte einen Kollegen, der mit einem Härtefall versetzt wurde (Bayern- Sachsen). Die Härtefälle die gemeint sind, sind wirklich Härtefälle. Sowas möchte keiner durchmachen. Der Kollege hat ein schwerstbehindertes Kind mit 24 Stunden Betreuungsbedarf. Andere Härtefälle sind mir nicht bekannt.
VG und viel Glück
Ich hatte einen Kollegen, der mit einem Härtefall versetzt wurde (Bayern- Sachsen). Die Härtefälle die gemeint sind, sind wirklich Härtefälle. Sowas möchte keiner durchmachen. Der Kollege hat ein schwerstbehindertes Kind mit 24 Stunden Betreuungsbedarf. Andere Härtefälle sind mir nicht bekannt.
VG und viel Glück
Re: Härtefallantrag aus sozialen Gründen
Zunächst muss man zwischen Härtefall und soziale Gründe differenzieren.
Ein Härtefall liegt vor, wenn man einen Angehörigen pflegt oder selber pflegebedürftig ist. Dies wird durch den polizeiärztlichen Dienst geprüft. Hierbei ist kein Tauschpartner notwendig. Genaueres siehe in den Härtefall-Regularien des Dienstherren.
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Soziale Gründe sind je nach Dienstherr unterschiedlich. Beispielsweise für Hessen wären es:
- Ehepartner/-in und/oder Kind mit Hauptwohnsitz im Zielbundesland
- ab 150 km einfache Pendelstrecke
Hier ist jedoch auch das Gesamtpaket entscheidend. Es muss schlüssig sein, wieso man zum Zielbundesland versetzt werden muss und nicht Partner/ Kind zu einem umziehen können.
Es muss ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung des laufbahnübergreifenden (gD/mD) Wechsels aus sozialen Gründen erfolgen. Dieses wird beim jeweiligen Innenministerium/ LPP vorgeprüft und genehmigt.
Ich habe letzteres hinter mir und kann gerne die ein oder andere Frage beantworten.
Ein Härtefall liegt vor, wenn man einen Angehörigen pflegt oder selber pflegebedürftig ist. Dies wird durch den polizeiärztlichen Dienst geprüft. Hierbei ist kein Tauschpartner notwendig. Genaueres siehe in den Härtefall-Regularien des Dienstherren.
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Soziale Gründe sind je nach Dienstherr unterschiedlich. Beispielsweise für Hessen wären es:
- Ehepartner/-in und/oder Kind mit Hauptwohnsitz im Zielbundesland
- ab 150 km einfache Pendelstrecke
Hier ist jedoch auch das Gesamtpaket entscheidend. Es muss schlüssig sein, wieso man zum Zielbundesland versetzt werden muss und nicht Partner/ Kind zu einem umziehen können.
Es muss ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung des laufbahnübergreifenden (gD/mD) Wechsels aus sozialen Gründen erfolgen. Dieses wird beim jeweiligen Innenministerium/ LPP vorgeprüft und genehmigt.
Ich habe letzteres hinter mir und kann gerne die ein oder andere Frage beantworten.
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- Registriert: So 5. Nov 2023, 00:28
Re: Härtefallantrag aus sozialen Gründen
Hey,
kennst du dich zufällig mit den sozialgründen bei der Pol NRW aus?
Bei mir wäre das meine zukünftige Frau + Kinde welches sie in die Ehe mitbringen wird + ihr Haus. Der Vater des kleinen würde einen Umzug nicht genehmigen.
Würde sowas in diese Regelung passen?
Liebe Grüße
Der Professor
kennst du dich zufällig mit den sozialgründen bei der Pol NRW aus?
Bei mir wäre das meine zukünftige Frau + Kinde welches sie in die Ehe mitbringen wird + ihr Haus. Der Vater des kleinen würde einen Umzug nicht genehmigen.
Würde sowas in diese Regelung passen?
Liebe Grüße
Der Professor