Guten Tag,
Hat jemand damit Erfahrung wie es aussieht, wenn man sich auf eigenes Verlangen entlassen hat und nun wieder einen Antrag auf Wiedereinstellung stellt bzw. gestellt hat?
Wie lange dauert in der Regel diese Bearbeitung bzw. Ist mit einem positiven Ausgang zu rechnen? Oder wird sowas auch gerne mal abgelehnt ?
Passiert sowas formlos oder muss man etwas ausfüllen? Ich habe bisher nur Kontakt zu meiner letzten Direktion aufgenommen und die meinten es würde nun bearbeitet werden.
Vielen Dank
Frage zur Wiedereinstellung BPOL
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Suche_lapo34
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Frage zur Wiedereinstellung BPOL
Zuletzt geändert von RicoFRA am So 12. Okt 2025, 17:42, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Überschrift bearbeitet
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Re: Frage zur Wiedereinstellung BPOL
Servus, habe es gerade abgeschlossen.
Die Wiedereinstellung funktioniert, sofern man die von den BPOLD geforderten Voraussetzungen erfüllt. Ich persönlich musste nochmal Cooper Laufen und Sprinten. Danach dauert die Bearbeitung.. es können 2 Monate oder 6 Monate werden. Habe den Antrag im September gestellt und soll am 03.03 Wiederernannt werden.
Die Wiedereinstellung funktioniert, sofern man die von den BPOLD geforderten Voraussetzungen erfüllt. Ich persönlich musste nochmal Cooper Laufen und Sprinten. Danach dauert die Bearbeitung.. es können 2 Monate oder 6 Monate werden. Habe den Antrag im September gestellt und soll am 03.03 Wiederernannt werden.
Re: Frage zur Wiedereinstellung BPOL
Was sind denn so die generellen Voraussetzungen? Habe das nämlich auch vor.
Re: Frage zur Wiedereinstellung BPOL
Eigentlich nur, dass du kein Straftäter geworden bist, gesundheitlich noch auf dem Level bist und deinen Wunsch auf Wiedereinstellung gut begründen kannst.
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Dennis-123
- Beiträge: 25
- Registriert: Sa 28. Okt 2023, 02:23
Re: Frage zur Wiedereinstellung BPOL
Habe mal irgendwie mitbekommen, dass nach einer wiedereinstellung man die Direktion bekommt die man möchte. Stimmt das ?