Kündigung LaPo - Einstellung BuPol
Kündigung LaPo - Einstellung BuPol
Hallo zusammen,
ich bin zurzeit bei der LaPo RLP eingestellt und möchte gerne zur BuPol Pirna. Deshalb hoffe ich, dass sich bald ein passender Tauschpartner findet.
Jedoch interessiert mich, ob, falls ich bei der LaPo kündigen sollte, ich dann bei der BuPol eingestellt werden kann. Gibt es da eine Sperrfrist? Könnte ich mich auch als BaP bewerben?
Die Kündigung wäre echt der letzte Ausweg, aber schadet ja nicht es im Vorfeld schon mal zu wissen
Vielen Dank schon mal im Voraus!
ich bin zurzeit bei der LaPo RLP eingestellt und möchte gerne zur BuPol Pirna. Deshalb hoffe ich, dass sich bald ein passender Tauschpartner findet.
Jedoch interessiert mich, ob, falls ich bei der LaPo kündigen sollte, ich dann bei der BuPol eingestellt werden kann. Gibt es da eine Sperrfrist? Könnte ich mich auch als BaP bewerben?
Die Kündigung wäre echt der letzte Ausweg, aber schadet ja nicht es im Vorfeld schon mal zu wissen
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Re: Kündigung LaPo - Einstellung BuPol
Das würde mich auch Interessieren, ich habe nämlich bereits gekündigt.
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- Registriert: Mi 17. Apr 2024, 01:34
Re: Kündigung LaPo - Einstellung BuPol
Ja klar geht das. Kannst einfach eine Initiativbewerbung rausschicken und erst wenn alles in trockenen Tüchern ist die Kündigung einreichen. Hast ohnehin ein Jahr Sperrfrist. Diese ist jedoch nur ein Gentlemens' Agreement und hält rechtlich nicht stand, zumindest wäre mir das nicht bekannt.
Re: Kündigung LaPo - Einstellung BuPol
Ich hatte jetzt Rücksprache mit einem Einstellungsberater der BuPol. Eine Wiedereinstellung ist nicht möglich nach Kündigung, man müsste eine neue Ausbildung machen.
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Re: Kündigung LaPo - Einstellung BuPol
Blödsinn.
Re: Kündigung LaPo - Einstellung BuPol
Die Einstellungsberater wissen leider auch nicht alles.
Man müsste im Präsidium beim Sachbereich Personal anrufen und nachfragen.
Man müsste im Präsidium beim Sachbereich Personal anrufen und nachfragen.
Re: Kündigung LaPo - Einstellung BuPol
@Davex015 soll ich dir die Mail weiterleiten oder was. Denkst auch ich hab mir das ausgedacht
Re: Kündigung LaPo - Einstellung BuPol
Jedes Bundesland regelt es anders. Erst informieren dann hier reinschreiben.
Im Präsidium erfährst du mehr als bei einem Einstellungsberater.
Im Präsidium erfährst du mehr als bei einem Einstellungsberater.
Re: Kündigung LaPo - Einstellung BuPol
Hallo,
ich befasse mich schon seit graumer Zeit mit dem Gedankenspiel zu kündigen und mich bei einer neuen Polizei mich wiedereinstellen zu lassen.
Hier ein paar Informationen, die ich herausgefunden habe:
- seid euch einfach immer bewusst, dass ihr immer Gefahr lauft, dass die neue Behörde euch nicht einstellt. Eine Wiedereinstellung ist nicht verpflichtend.
- Einige Bundesländer haben auch Voraussetzungen, wie z.b. BaL
- evtl. Rückstufung des Dienstgrades könnte passieren
- evtl. wird auch eine erneute Probezeit gefordert
- grundsätzlich alle Bundesländer bestehen auf eine Entlassung auf eigenem Wunsch
- Es gibt die Berühmt und berüchtigte Sperrfrist. Diese geht ein Jahr, ab dem Tag der Entlassung. Darauf haben sich auch dieses Jahr alle Innenminister darauf verständigt (Stand 2024 Rücksprache mit Personalstelle einer LaPo)
- Während der Sperrfrist kann euch alles passieren von Strafverfahren bis PDU
- Falls euer Bundesland eine Mindestverwendzeit hat, sollte ihr euch ebenso im klaren sein, dass ihr ggf. Ausbildungs- oder Studiengebühren zurück zahlen müsst. Es gibt aber jedoch auch Ausnahmen.
- Haltet immer Rücksprache mit den Personalstellen euer Zielbundesländer. Nummern sind alle im Extrapol vorfindbar.
- sucht euch für die Sperrfrist einen Job oder macht irgendwas, was für euch von Vorteil sein könnte. Z.b. eine Ausbildung zum RetSan
- bewerbt euch ruhig für mehrere Bundesländer, denn sicher ist sicher
Ablauf der Wiedereinstellung:
- meist Initiativbewerbung
- die aufnehmende Behörde prüft in der Zeit eure Personal- und Krankenakten.
- nach einer positiven Rückmeldung bekommt ihr meist 2-3 Monate vor geplanter Einstellung einen Termin beim PolArzt
- wenn alles positiv verläuft, werdet ihr eingestellt
- ggf. werdet ihr noch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, wenn man euch nicht nach Aktenlage prüfen kann.
Bsp.: Die Wiedereinstellung für die BPOL ist unter dem §11 BPOLLV aufgezeichnet. Maßgebend sind aber auch Stellenausschreibungen für externe Bewerber. (Alles in Rücksprache mit Personalstab 35)
Viel Erfolg!
ich befasse mich schon seit graumer Zeit mit dem Gedankenspiel zu kündigen und mich bei einer neuen Polizei mich wiedereinstellen zu lassen.
Hier ein paar Informationen, die ich herausgefunden habe:
- seid euch einfach immer bewusst, dass ihr immer Gefahr lauft, dass die neue Behörde euch nicht einstellt. Eine Wiedereinstellung ist nicht verpflichtend.
- Einige Bundesländer haben auch Voraussetzungen, wie z.b. BaL
- evtl. Rückstufung des Dienstgrades könnte passieren
- evtl. wird auch eine erneute Probezeit gefordert
- grundsätzlich alle Bundesländer bestehen auf eine Entlassung auf eigenem Wunsch
- Es gibt die Berühmt und berüchtigte Sperrfrist. Diese geht ein Jahr, ab dem Tag der Entlassung. Darauf haben sich auch dieses Jahr alle Innenminister darauf verständigt (Stand 2024 Rücksprache mit Personalstelle einer LaPo)
- Während der Sperrfrist kann euch alles passieren von Strafverfahren bis PDU
- Falls euer Bundesland eine Mindestverwendzeit hat, sollte ihr euch ebenso im klaren sein, dass ihr ggf. Ausbildungs- oder Studiengebühren zurück zahlen müsst. Es gibt aber jedoch auch Ausnahmen.
- Haltet immer Rücksprache mit den Personalstellen euer Zielbundesländer. Nummern sind alle im Extrapol vorfindbar.
- sucht euch für die Sperrfrist einen Job oder macht irgendwas, was für euch von Vorteil sein könnte. Z.b. eine Ausbildung zum RetSan
- bewerbt euch ruhig für mehrere Bundesländer, denn sicher ist sicher
Ablauf der Wiedereinstellung:
- meist Initiativbewerbung
- die aufnehmende Behörde prüft in der Zeit eure Personal- und Krankenakten.
- nach einer positiven Rückmeldung bekommt ihr meist 2-3 Monate vor geplanter Einstellung einen Termin beim PolArzt
- wenn alles positiv verläuft, werdet ihr eingestellt
- ggf. werdet ihr noch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, wenn man euch nicht nach Aktenlage prüfen kann.
Bsp.: Die Wiedereinstellung für die BPOL ist unter dem §11 BPOLLV aufgezeichnet. Maßgebend sind aber auch Stellenausschreibungen für externe Bewerber. (Alles in Rücksprache mit Personalstab 35)
Viel Erfolg!