Letzter Weg "Kündigung"

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Majabo

Re: Letzter Weg "Kündigung"

Beitrag von Majabo »

Kann mir bitte jemand sagen wie das aussieht wenn man noch Beamter auf Probe ist?
Aktuell bin ich noch PMAin, ab September dann mit der Ausbildung fertig. Ich kann mir absolut nicht vorstellen an meine mir zugeteilte Dienststelle zu gehen. Was würdet ihr mir raten? Noch vor Ende der Ausbildung kündigen? Danach kündigen? Wie stelle ich das am besten an?
Ist es möglich mich nach der Kündigung direkt bei einer Dienststelle zu bewerben oder zum Beispiel in den inneren Dienst?
Was hat es mit der Sperrfrist auf sich? Davon habe ich hier zum ersten Mal gehört.
Leider habe ich niemanden den ich diesbezüglich fragen könnte wo ich neutrale und richtige antworten bekommen könnte.
Ich bin für jede Antwort unendlich dankbar!
FabianHE
Beiträge: 3
Registriert: So 25. Feb 2018, 19:48

Re: Letzter Weg "Kündigung"

Beitrag von FabianHE »

Hallo zusammen,

gibt es hier jemanden der Erfahrungen mit der Kündigung in Hessen und dem Wiedereinstieg in NRW hat?

Lg
Mado
Beiträge: 13
Registriert: Mi 11. Nov 2020, 22:53

Re: Letzter Weg "Kündigung"

Beitrag von Mado »

Das ganze hat dann aber auch noch einen kleinen Haken. Denkt dran, dass bestimmte Bundesländer aufnehmen, aber beachtet die Altersgrenzen.

Gruß

Manuel
jh54
Beiträge: 15
Registriert: So 30. Jun 2024, 17:18

Re: Letzter Weg "Kündigung"

Beitrag von jh54 »

Fwhite hat geschrieben: Mi 27. Apr 2022, 14:54 Hallo,

für alle Interessierte nachfolgend mein Erfahrungsbericht zur Kündigung:

Grundsätzlich würde ich eine Kündigung nicht als letzten Weg, sondern als legitimes Mittel ansehen, um zu seinem Wunschdienstherren zu gelangen.

Meine Suche nach einem amtsadäquaten Tauschpartner zur Bundespolizei und zur Polizei Bayern blieben ohne Erfolg, wie bei vielen Angehörigen der hessischen Polizei. Letztendlich blieb mir also die Wahl, mich damit abzufinden, beim Land Hessen zu versauern oder mein Glück mit der Kündigung selbst in die Hand zu nehmen. Auf die Gründe, weshalb ich die Polizei Hessen verlassen habe, werde ich nicht eingehen. Manche sind hinreichend bekannt.

Wie schon von anderen geschrieben, nimmt die Polizei Bayern keine ehemaligen Polizeibeamten auf, egal ob sie gekündigt worden sind oder diesen Schritt selbst gewählt haben. Dies konnte ich über das Bayerische Innenministerium in Erfahrung bringen.

Bei der Bundespolizei sieht das Ganze anders aus. Hier ist ein Wiedereinstieg nach der leidigen Sperrfrist möglich. Je nach Direktion beginnt deren Prüfung für den Wiedereinstieg mit Ablauf der 12 Monate oder bewerberfreundlich wesentlich früher. Allerdings wird keine Direktion einen Wiedereinstieg garantieren. Auch Wunschdienststellen sind gegebenenfalls nicht realisierbar, wenn dort intern viele Polizisten dorthin wollen, wie bspw. Würzburg oder Kassel.

Es bleibt also ein Risiko, welches aber je nach Eigenengagement und Einstellung gering ausfällt, bei hoher Chance, den Dienstherrenwechsel zu schaffen.
Von Vorteil sind körperliche Gesundheit, junges Lebensalter und im gD die A9. Bei A10 könnte es schwierig werden, da dann ein Beförderungsdienstposten für die eigenen Kollegen wegfällt.

Folgende Schritte habe ich abgearbeitet:

1. Viele Telefonate mit Sachbearbeitern der Bundespolizei und der Hessischen Polizei geführt. Man muss sich da einfach durchfragen.
2. Mental einen Schlussstrich beim bisherigen Dienstherren ziehen
3. Zwischenlösung für die 12 Monate finden

Zu 1.
Es ist wichtig, sich selbst zu informieren. Alles was man von anderen erfährt, ist Hörensagen. Das bringt Handlungssicherheit und ermöglicht ein Leben vor der Lage. Bei der Bundespolizei habe ich mich von Potsdam bis zu den einzelnen Direktionen durchgefragt. Beim scheidenden Dienstherren ist es wichtig, die Rückversicherung in die Rentenkasse zu stunden.

Zu 2.
Zumindest war für mich irgendwann der Punkt erreicht, an dem ich mir sagte, hier will ich nicht bleiben. Das hat für mich alle weiteren Recherchen und Bemühungen einfacher gemacht, da mental die Option nicht mehr da war, beim Land Hessen zu bleiben. Ich habe innerlich diese Tür geschlossen.

Zu 3.
Sofern ihr bereits eure fünf "Pflichtjahre" abgeleistet habt und keine Studienschulden mehr habt, ist die Wahl, was ihr in den 12 Monaten macht größer. Ich hatte erst drei Jahre abgeleistet und weil ich nichts zurückzahlen wollte, habe ich nach Stellen im öffentlichen Dienst und Studienplätzen Ausschau gehalten. Auch hier habe ich mich über Telefonate bei der Hessischen Bezügestelle und im Gesetz schlau gemacht. Derzeit arbeite ich in einem Ordnungsamt und verdiene wie ein Kommissar im Tagdienst. Ich hatte gekündigt, bevor ich diese Stelle bekommen habe. Andernfalls hätte ich einen Studienplatz angetreten und von Erspartem gelebt. Im schlimmsten Fall hätte ich meine offenen Schulden beim Land Hessen gezahlt (nach 3 Jahren Dienst waren das noch +/-9000€) und somit meine "Freiheit" erkauft. es ist also hilfreich, ein finanzielles Polster zu haben. Mit dem Sachbearbeiter in der Bezügestelle kann man aber auch reden und Einzelfalllösungen finden. Ich habe unzählige Telefonate geführt.

Im August letzten Jahres habe ich dann gekündigt. Meine Entlassungsurkunde kam wertschätzend per Post. Mittlerweile bin ich im Wiedereinstiegsverfahren der Bundespolizei. Ein Einstiegsdatum habe ich noch nicht, dies wird allerdings im Herbst liegen.

Ich unterstütze gerne jeden, der diesen Schritt gehen will und konkrete Fragen hat, die man nicht selbstständig herausfinden und beantworten kann.

Edit: Da ich keinen Tauschpartner mehr suche, bin ich nur ab und an online. Es kann also sein, dass eine Antwort länger dauert.

Moin,

d.h. auch wenn ich noch keine 5 Jahre im Dienst war nach dem Studium, das Jahr zur Überbrückung zu einem Ordnungsamt o. ä. gehe muss ich dem Land Hessen keine Studiengebühren zurück zahlen wenn ich mich in NRW wieder einstellen lasse?


Liebe Grüße
Tamara
Beiträge: 7
Registriert: Mi 15. Mai 2019, 19:23

Re: Letzter Weg "Kündigung"

Beitrag von Tamara »

Weiß jemand ob man den pdu Test schon vorher absolvieren kann und dann nur "erneuern" muss zu Einstellung?
Schweizer123
Beiträge: 13
Registriert: Di 8. Jul 2025, 21:50

Re: Letzter Weg "Kündigung"

Beitrag von Schweizer123 »

Moin,

Wie ich sehe haben viele das selbe Problem wie ich. Ich bin aktuell PM am Flughafen in Frankfurt am Main. Ich habe natürlich schon seitdem ich klein bin den Traum Polizist zu sein und da ich nun jetzt aktuell total enttäuscht bin von der BPOL und eine Verwendung, die ich haben möchte, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in den nächsten 7 Jahren bekommen werde wollte ich den Schritt mit der Kündigung gehen.

Mein Plan:
Ich kündige und bewerbe mich, sobald ich die Entlassungsurkunde bekommen habe, beim Land Thüringen(Hauptziel), Sachsen und Sachsen-Anhalt. Zur Überbrückung gehe ich zur Bundeswehr mit einer Verwendung beim Heimatschutz für 6 Monate, da ich von Einstellungsberater gehört habe, dass das Land die Sperrfrist nicht immer einhält. Deswegen kann ich dann immer um einen Monaten verlängern sollte es sich ziehen mit der Einstellung.
Dann hoffe ich natürlich, dass ich das EAV bestehe und gehe über zum Land.

Meine Fragen dazu
1- würdet ihr den Plan auch so durchziehen im Bezug auf Arbeit in der Überbrückungsphase

2- hat jemand andere Vorschläge zur Überbrückung wie man auch rechtlich fit bleibt

3- hat jemand Erfahrung mit dem EAV für die Wiedereinstellung, da ich nur gehört habe, dass sich das Interview wohl nur ändert und einem Fragen zum polizeilichen Handeln gestellt werden und evtl. rechtliche Fragen.

4- wie habt ihr euch auf das EAV vorbereitet, da ich mir jetzt ein Buch für Einstellungsverfahren geholt hätte und mich ein bisschen in das jeweilige Polizeirecht eingelesen hätte

Danke fürs durchlesen und beantworten
Mit freundlichen Grüßen
Schweizer123
Beiträge: 13
Registriert: Di 8. Jul 2025, 21:50

Re: Letzter Weg "Kündigung"

Beitrag von Schweizer123 »

Tamara hat geschrieben: Fr 14. Mär 2025, 21:51 Weiß jemand ob man den pdu Test schon vorher absolvieren kann und dann nur "erneuern" muss zu Einstellung?
Hi,

Ich kann jetzt nur für das Land TH und SN sprechen, da ich die Frage auch gestellt habe.
Kurz gesagt nein.
Die Begründung man möchte bei PÄD dann nur überprüfen, ob in diesem einem Jahr was passiert ist (Kreuzbandriss oder Knochenbruch). Die Überprüfung ist dann laut denen erst 2-3 Monate vor der Wiedereinstellung.
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